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	<title>Kommentare zu: Die Schneeballwerfer</title>
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		<title>Von: Erik08001110333</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-31554</link>
		<dc:creator>Erik08001110333</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 09:57:46 +0000</pubDate>
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		<description>wieso sollt er seine freunde verraten ???
denkt doch mal nach das macht kein sinn
das ist DREIST UND DUMMM !!!!!!!!!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>wieso sollt er seine freunde verraten ???<br />
denkt doch mal nach das macht kein sinn<br />
das ist DREIST UND DUMMM !!!!!!!!!!!</p>
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		<title>Von: Dirk94</title>
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		<dc:creator>Dirk94</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 19:03:34 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Niklas, wer ist wir? 

Sende eine private nachricht per mail wenn du mehr wissen solltest!

redaktionschuelerzeitung@yahoo.de</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Niklas, wer ist wir? </p>
<p>Sende eine private nachricht per mail wenn du mehr wissen solltest!</p>
<p><a href="mailto:redaktionschuelerzeitung@yahoo.de">redaktionschuelerzeitung@yahoo.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Niklas11880</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-31295</link>
		<dc:creator>Niklas11880</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 08:19:33 +0000</pubDate>
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		<description>Wir verklagen euch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wir verklagen euch</p>
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	<item>
		<title>Von: Die Schneballwerfer &#8211; HVG-News Schülerzeitung</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30987</link>
		<dc:creator>Die Schneballwerfer &#8211; HVG-News Schülerzeitung</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 17:43:03 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Hier noch einmal zur erinnerung der Text! [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Hier noch einmal zur erinnerung der Text! [...]</p>
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	<item>
		<title>Von: Dirk94</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30835</link>
		<dc:creator>Dirk94</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 20:27:09 +0000</pubDate>
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		<description>Also: Bei den Fotos handelt es sich nicht um Kunstwerke, von denen im Paragraph 22 die Rede ist. Es ist nicht davon auszugehen, das dieses Gesetz, welches sie zitierten für Geländebereiche gilt,denn es  besagt eindeutig,dass es sich um Fotografien die &quot; in einer Wohnung oder im einem gegen Einblick besonders geschützten Raum &quot;,§201a,handelt.

Die unkenntlich gemachten Fotos sind immer erlaubt!
Und wie gesagt es Handelt sich um Beweise!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Also: Bei den Fotos handelt es sich nicht um Kunstwerke, von denen im Paragraph 22 die Rede ist. Es ist nicht davon auszugehen, das dieses Gesetz, welches sie zitierten für Geländebereiche gilt,denn es  besagt eindeutig,dass es sich um Fotografien die &#8221; in einer Wohnung oder im einem gegen Einblick besonders geschützten Raum &#8220;,§201a,handelt.</p>
<p>Die unkenntlich gemachten Fotos sind immer erlaubt!<br />
Und wie gesagt es Handelt sich um Beweise!</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: ANONYM</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30833</link>
		<dc:creator>ANONYM</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 18:54:28 +0000</pubDate>
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		<description>Ich Gehe hier von dem fall der Veröffentlichung der bilder aus für draussen gibt es ungefähr nochmal die Gleiche Regelung:
Auszug 

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie

§22


Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Hierbei Stellt sich mir die Frage ob die Oben Gezeigten Fotos nich auch gegen dieses Gesetz Verstossen obwohl sie Gepixelt sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich Gehe hier von dem fall der Veröffentlichung der bilder aus für draussen gibt es ungefähr nochmal die Gleiche Regelung:<br />
Auszug </p>
<p>Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie</p>
<p>§22</p>
<p>Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.</p>
<p>Hierbei Stellt sich mir die Frage ob die Oben Gezeigten Fotos nich auch gegen dieses Gesetz Verstossen obwohl sie Gepixelt sind.</p>
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	<item>
		<title>Von: Dirk94</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30830</link>
		<dc:creator>Dirk94</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 14:17:02 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist völlig richtig, doch dieser Artikel des StGB bezieht sich auf Aufnahmen, die in einer Wohnung gemacht wurden!
Demnach ist das Fotografieren von Personen bei einer Straftat nicht strafbar, da diese als Beweismaterial anzusehen sind !</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist völlig richtig, doch dieser Artikel des StGB bezieht sich auf Aufnahmen, die in einer Wohnung gemacht wurden!<br />
Demnach ist das Fotografieren von Personen bei einer Straftat nicht strafbar, da diese als Beweismaterial anzusehen sind !</p>
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		<title>Von: ANONYM</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30821</link>
		<dc:creator>ANONYM</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 06:07:54 +0000</pubDate>
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		<description>Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist Strafbar, geregelt in der StGB absatz &quot;Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)&quot; nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist Strafbar, geregelt in der StGB absatz &#8220;Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 &#8211; 210)&#8221; nachzulesen hier: <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html" rel="nofollow">http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html</a></p>
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		<title>Von: Daniel Kehl</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30804</link>
		<dc:creator>Daniel Kehl</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 16:14:21 +0000</pubDate>
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		<description>Wenn das der Lehrer will und mit euch macht ok, aber der wirft bestimmt nicht gegen Fensterscheiben so wie das manche halt gemacht haben. Und wenn dann da Rollos oder so kaputt gehen dann ist das Sachbeschädigung...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das der Lehrer will und mit euch macht ok, aber der wirft bestimmt nicht gegen Fensterscheiben so wie das manche halt gemacht haben. Und wenn dann da Rollos oder so kaputt gehen dann ist das Sachbeschädigung&#8230;</p>
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		<title>Von: Buuh</title>
		<link>http://hvg-news.de/?p=738&#038;cpage=1#comment-30693</link>
		<dc:creator>Buuh</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Feb 2010 13:37:17 +0000</pubDate>
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		<description>Hm... also
einmal haben wir aber mit einem Lehrer in der 9. Stunde auch eine Schneeballschlacht gemacht. Und jetzt? 
lg Buuh</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hm&#8230; also<br />
einmal haben wir aber mit einem Lehrer in der 9. Stunde auch eine Schneeballschlacht gemacht. Und jetzt?<br />
lg Buuh</p>
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