Seit kurzem gibt es eine Bescheinigung am HVG, mit der das Verlassen des Schulgebäudes in der Mittagspause legalisiert wird.
Ein Eltern-Anschreiben dazu wurde vom Schulleiter, Herrn Fahrenkamp, an die Klassenleitungen weitergegeben und diese händigen diese dann den betreffenden Schülerinnen und Schüler aus.
Hier können Sie das Schreiben nachlesen.
Liebe Eltern,
am Hermann-Vöchting-Gymnasium erhalten Schülerinnen und Schüler, die in der 8. und 9. Stunde Nachmittagsunterricht haben, in der Zeit von 13:05 – 14:05 Uhr eine Mittagspause.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, in der Mensa warm zu essen, zu trinken und sich mit kleinen Snacks zu versorgen. Weiterhin machen wir verschiedene Bewegungs- und Sportangebote und es gibt auch einen Ruhe- und einen Spieleraum. Natürlich können sich die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 während der Pause im Rahmen der entsprechenden Regelungen auf dem Schulgelände auch selbstständig beschäftigen. Die Aufsicht wird dabei von der Schule wahrgenommen
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während der Mittagspause das Schulgelände nur mit ausdrücklicher Einverständniserklärung der Eltern verlassen. Sofern Sie Ihrem Kind die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause erteilen möchten, bitte ich Sie folgendes zu berücksichtigen:
Die Aufsichtspflicht seitens der Schule erlischt während der Abwesenheit. Außerhalb des Schulgeländes besteht u.U. kein oder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden durch die Unfallkasse NRW. Lediglich für den direkten Hin- und Rückweg zwischen der Schule und dem eigenen Zuhause oder einer nahe gelegenen Versorgungseinrichtung (z.B Lebensmittelgeschäft) besteht Versicherungsschutz. Er geht jedoch verloren, wenn das Schulgelände zum bloßen Umherlaufen verlassen wird, private Einkäufe gemacht werden oder das aufgesuchte Ziel unangemessen weit entfernt ist. Im Schadensfall muss grundsätzlich eine Einzelfallprüfung durchgeführt werden.
Ich bitte Sie genau zu prüfen, ob Sie Ihrem Kind eine schriftliche Genehmigung zum Verlassen des Schulgebäudes in der Mittagspause erteilen. Gerade bei den Schülerinnen und Schüler der unteren und mittleren Klassenstufen raten wir davon ab, sofern das Elternhaus nicht in der näheren Umgebung der Schule liegt und damit die Möglichkeit einer häuslichen Mittagspause entfällt.
Bedenken Sie bitte, dass die Schule über eine hervorragend ausgestattete Mensa verfügt und wir zudem gute Betreungsangebote bereithalten.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass mit diesem Schreiben alle bisherigen Genehmigungen zum Verlassen des Schulgeländes ihre Gültigkeit verlieren und die anhängenden Einverständniserklärungen ggf. neu ausgefüllt werden müssen. Die Schülerinnen und Schüler müssen die unterschriebenen Genehmigungen immer mitführen, wenn sie sich während der Mittagspause vom Schülgelände entfernen.
Mit freundlichen Grüßen
(Fahrenkamp) OStD
Schulleiter
Die Online-Schülerzeitung möchte nochmal dringend darauf hinweisen, dass die Genehmigungen mitzuführen sind!!
Wie gefällt Euch/Ihnen diese neue Regelung? Teilt uns Eure Meinung über die Kommentarfunktion mit.
